Waldbrandgefahr


Ein umsichtiges Verhalten kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.

Daher gibt der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz (LFV RLP) folgende Verhaltenstipps für Waldbesucher:

Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.

Lasst keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen (Brennglaseffekt).

Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).

In Rheinland-Pfalz gilt ganzjährig ein allgemeines Rauchverbot in Waldgebieten.

Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.

Parkt stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.

Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen – sofern die derzeitigen Maßnahmen der Kontakteinschränkung Grillen in der Öffentlichkeit zulassen.

Bitte beachtet weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.

Kein Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte sofort (mit genauer Standortangabe) bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen