Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen durch die Feuerwehr nicht entfernt werden.
Wespen erfüllen im Naturhaushalt einen bestimmten Auftrag. Deshalb sollte auch hier abgewogen werden, ob eine Bekämpfung dringend erforderlich ist.
Wenn möglich muss eine Umsiedlung erfolgen. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Umsiedlung aus technischen oder praktischen Gründen nicht möglich ist und durch die Wespen eine Gefährdung beziehungsweise Störung für Menschen oder Tiere ausgeht kann eine Vernichtung zulässig sein.
Allerdings ist auch die ausnahmsweise Vernichtung nicht Aufgabe der Feuerwehr, sondern vielmehr die eines Schädlingsbekämpfers.
Die Feuerwehr wird jedoch nur tätig, wenn es sich bei Gefahr im Verzug um ein öffentliches Gebäude, bzw. um eine öffentliche Anlage, wie z.B. Kindergärten, Schule, Schwimmbad usw., handelt.
Sollten Sie ein Wespennest in Ihrem privaten Umfeld haben, von dem Sie sich gestört oder sogar gefährdet fühlen, müssten sich eines Kammerjägers bedienen, der über ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen zu erreichen ist.
Wenn Sie ein Wespennest entfernen lassen müssen, wenden Sie bitte sich an:
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abt. Untere Naturschutzbehörde
Herr Sprau 06331/809222
Herr Philipp 06331/809227
Hornissen genießen Artenschutz. Bei Gefahr in Verzug ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt/Wstr., Tel. 06321/99-0 zuständige Behörde.
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Text: Feuerwehr Verbandsgemeinde Landstuhl