Vom Notruf bis zu unserem Eintreffen


Wer den Notruf wählt, landet in den meisten Fällen bei der integrierten Leitstelle in Landau, die primär für unseren Landkreis zuständig ist.

Der Leitstellendisponent wählt aufgrund eurer Angaben die zuständige Feuerwehr und das Einsatzstichwort (z.B. Verkehrsunfall, Gebäudebrand, Türöffnung,...) aus und alarmiert diese über Funkmelder, die wir Feuerwehrleute immer bei uns tragen.

Geht ein Alarm ein, fahren wir von Zuhause (oder von der Arbeit, vom Supermarkt, ...) zum Feuerwehrgerätehaus, legen unsere Einsatzkleidung an und verteilen uns auf die Feuerwehrfahrzeuge. Auch die Feuerwehreinsatzzentrale wird besetzt, fragt bei der Leitstelle weitere Infos zum Einsatz ab und gibt diese an die Einsatzkräfte weiter. Dann fahren wir die Einsatzstelle an. Auf der Anfahrt vom Feuerwehrgerätehaus zur Einsatzstelle rüsten wir uns gegebenenfalls mit weiterer Ausrüstung aus.

All das geschieht innerhalb einer kurzen Zeitspanne von etwa 8 Minuten. Diese Zeit nennt man Einsatzgrundzeit (Zeitintervall vom Zeitpunkt des Alarms auf dem Funkmelder bis zur Ankunft an der Einsatzstelle). In dieser Zeit muss die Feuerwehr in der Lage sein, wirksame Hilfe an jeder Einsatzstelle in ihrem Ausrückebereich einzuleiten. Die Einsatzgrundzeit ist Teil der Hilfsfrist, die mit dem Eingang des Notrufs bei der Leitstelle beginnt und mit der Ankunft der Feuerwehr an der Einsatzstelle endet.